Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen

Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/ Förderhöhe?

Sollte die antragstellende Einrichtung/öffentlichen Forschungseinrichtungen die Schutzrechtsinhaberschaft nicht zu 100% an der betreffenden Schutzrechtsanmeldung besitzen, reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die zuwendungsfähigen Ausgaben auf eine Höhe, die der prozentualen Schutzrechtsinhaberschaft entspricht.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470