Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Was muss speziell bei Vorhaben aus dem Bereich der Lebenswissenschaften beachtet werden?
- Welche Laufzeit (Bewilligungszeitraum) kann beantragt werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/ Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Sind innerbetriebliche Leistungen förderfähig/zuwendungsfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wie viele Anträge können pro Jahr insgesamt gestellt werden und ist es möglich pro Einrichtung mehrere Anträge zu stellen?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
Für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung gelten die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis - AZA“ (zu finden im Formularschrank des BMWi als Vordruck Nr. 0027. Bitte beachten Sie die unter AZA 5 (Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung) und AZA 6 (Pkt. 1. Vorhabenbeschreibung I. - VI.) gegebenen Hinweise.
Darüber hinaus ist in der Vorhabenbeschreibung plausibel darzulegen, dass innerhalb der Projektlaufzeit die schutzrechtlich gesicherte Erfindung derart weiterentwickelt werden kann, dass mit dem erwarteten Ergebnis ein potenzieller Anwender bereit wäre, einen Verwertungsvertrag mit der geförderten Hochschule / Forschungseinrichtung abzuschließen. Dabei kann es sich bspw. um den Nachweis der Funktionsfähigkeit, die Validierung einer Messreihe oder die technische Umsetzung in Form eines Funktionsmusters oder eines Prototypen handeln.
In der Vorhabenbeschreibung ist auch die Notwendigkeit für die Förderung dieses Vorhabens (analog „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis…- AZA“, s. Vordruck Nr. 0027. zu begründen.
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