Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen

Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?

Für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung gelten die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis - AZA“ (zu finden im Formularschrank des BMWi als Vordruck Nr. 0027. Bitte beachten Sie die unter AZA 5 (Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung) und AZA 6 (Pkt. 1. Vorhabenbeschreibung I. - VI.) gegebenen Hinweise.

Darüber hinaus ist in der Vorhabenbeschreibung plausibel darzulegen, dass innerhalb der Projektlaufzeit die schutzrechtlich gesicherte Erfindung derart weiterentwickelt werden kann, dass mit dem erwarteten Ergebnis ein potenzieller Anwender bereit wäre, einen Verwertungsvertrag mit der geförderten Hochschule / Forschungseinrichtung abzuschließen. Dabei kann es sich bspw. um den Nachweis der Funktionsfähigkeit, die Validierung einer Messreihe oder die technische Umsetzung in Form eines Funktionsmusters oder eines Prototypen handeln.

In der Vorhabenbeschreibung ist auch die Notwendigkeit für die Förderung dieses Vorhabens (analog „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis…- AZA“, s. Vordruck Nr. 0027. zu begründen.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470