Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Die mit der Weiterentwicklung einer Erfindung verbundenen zusätzlichen Ausgaben der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung sind gemäß den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ (s.Vordruck Nr. 0027 unter https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank – BMWi) förderfähig.

1. Personalausgaben (Finanzierungsplan Pos. F0812 bis F0822)

Grundfinanziertes Personal darf sich in den Vorhaben bezogenen Personalausgaben nicht wiederfinden. Über Fördermittel kann nur zusätzliches Personal abgerechnet werden.


Für Mitarbeiter/innen, die für das Vorhaben vorgesehen sind und namentlich genannt werden können, wird die tarifliche Eingruppierung angesetzt.
Stehen Mitarbeiter/innen noch nicht fest, werden die NN-Obergrenzen des TVöD/TV-L zugrunde gelegt.


2. Sächliche Verwaltungsausgaben

  • Gegenstände bis zu 800 € im Einzelfall (Finanzierungsplan Pos. F0831)

  • Vergabe von Aufträgen (Finanzierungsplan Pos. F0835)

  • Verbrauchsmaterial (Finanzierungsplan unter Pos. F0838)

  • Sonstige allgemeine Verwaltungsausgaben, wie Geschäftsbedarf, Literatur, weitere Sachausgaben I + II ((Finanzierungsplan Pos. F0839 bis 0842)


  • Dienstreisen (Finanzierungsplan Pos. F0844 und F0845)


    Reisen für Kontaktaufnahmen, Messeteilnahmen, Präsentationen auf Konferenzen, Marketingaktivitäten, etc. sind im Rahmen der „Weiterentwicklung“ nicht förderfähig sind. Es sind nur die unmittelbar für das Vorhaben (bspw. Nachweis der Funktionsfähigkeit) notwendigen Ausgaben förderfähig.


Berücksichtigen Sie bei den sächlichen Verwaltungsausgaben, dass der Vorhabenbezug gegeben ist.


3. Gegenstände und andere Investitionen von mehr als 800 € im Einzelfall
(Finanzierungsplan Pos. F0850)

Den zuwendungsfähigen Ausgaben müssen tatsächliche Zahlungen zu Grunde liegen (s. Nr. 6 AN-Best-P).

Bei Anschaffungen von Gegenständen und Investitionen > 800 € im Einzelfall reichen Sie bitte nur Richt-preisangebote ein. Richtpreisangebote haben den Charakter eines unverbindlichen Kostenvoranschlags und dienen lediglich als Nachweis einer nachvollziehbaren und angemessenen Preisermittlung für die Antragsstellung. Sollten Sie kein Richtpreisangebot vorlegen können, erläutern Sie bitte nachvollziehbar, worauf sich der ermittelte Preis gründet. Sollte aus fachlichen/sachlichen Gründen nur ein spezieller Anbieter infrage kommen, ist das bei der Antragstellung zu begründen.

Bei einem Anschaffungsbedarf von Hardware und Software, die in ausschließlichem Zusammenhang mit der Vorhabendurchführung benötigt werden, ist die Zuordnung zu den Ausgabenpositionen < 800 € (Pos. F0831) bzw. > 800 € (Pos. F0850) zu beachten. Eine ausführliche Begründung ist in jedem Fall erforderlich.

Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bau eines Prototyps (=Anlage im Bau) werden unabhängig von der Höhe der Einzelausgaben aufgelistet (Bauteile, Kleinteile, Ausgaben für externe Fremdleistungen u.ä.) und als Gesamtsumme in der Pos. F0850 „Bau Prototyp“ aufgeführt, sofern diese mehr als 800 € beträgt.

Die Ausgaben für die „Vergabe von Aufträgen“ (Pos. F0835) und „Gegenstände und andere Investitionen von mehr als € 800 im Einzelfall“ (Pos. F0850) darf in Summe 50% der Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470