Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Was muss speziell bei Vorhaben aus dem Bereich der Lebenswissenschaften beachtet werden?
- Welche Laufzeit (Bewilligungszeitraum) kann beantragt werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/ Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Sind innerbetriebliche Leistungen förderfähig/zuwendungsfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wie viele Anträge können pro Jahr insgesamt gestellt werden und ist es möglich pro Einrichtung mehrere Anträge zu stellen?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
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Vorhabenbeschreibung
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Erklärung des Antragstellers zur Schutzrechtsanmeldung (Anlage "Fördervoraussetzung"),
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Bewertung der Erfindung bzgl. Verwertbarkeit sowie fachliche und betriebswirtschaftliche Stellungnahme zum beantragten Vorhaben durch den bereits in die Verwertungsförderung einbezogenen qualifizierten externen Dienstleister (Anlage "Wirtschaftliche Erfolgsaussichten"),
- Ergebnis der Prüfung hinsichtlich der EU-Fördermöglichkeiten: "Es wurde geprüft, dass das Vorhaben keine spezifischen europäischen Komponenten aufweist. Eine ausschließliche EU-Förderung ist nicht möglich Es wurde weiterhin geprüft, dass im Umfeld des nationalen Vorhabens kein ergänzender Förderantrag bei der EU gestellt werden kann".
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