Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  2. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
  4. Wie wird ein Antrag gestellt?
  5. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
  6. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
  7. Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
  8. Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
  9. Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
  10. Wie hoch ist die Förderung?
  11. Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
  12. Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
  13. Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
  14. Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
  15. Was beinhalten die beiden Module?
  16. Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
  17. Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
  18. Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
  19. Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
  20. Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
  21. Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
  22. Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
  23. Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
  24. Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
  25. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
  26. Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?

Es darf keine Priorität eines Schutzrechtes, welches vor dem Bewilligungszeitraum durch einen Dritten angemeldet wurde, in Anspruch genommen werden.

Für eine Förderung ist es notwendig, dass die Schutzrechtsanmeldung ausschließlich auf den im Zuwendungsbescheid benannten Zuwendungsempfänger erfolgt. Ist z. B. eine GmbH Zuwendungsempfänger, muss das Schutzrecht auf die GmbH angemeldet werden und nicht auf den Geschäftsführer o.ä.

Bei einer GbR müssen sämtliche Gesellschafter der GbR Schutzrechtsanmelder sein.

Zum Zeitpunkt der Abrechnung muss der Zuwendungsempfänger alleiniger Schutzrechtsinhaber sein. Dies bedeutet, dass das Schutzrecht zu 100% auf den Zuwendungsempfänger lauten muss (gem. Nachweis der Schutzrechtsanmeldung). Eine anteilige Förderung verteilt auf mehrere Schutzrechtsinhaber ist somit nicht möglich.

Mehrere Anmelder bzw. Anmeldegemeinschaften sind nicht zulässig.

Wurde aufgrund eines negativen Rechercheergebnisses von der Schutzrechtsanmeldung abgesehen, ist eine entsprechende Bestätigung des externen Dienstleisters, der die Stand-der-Technik-Recherche durchgeführt hat, vorzulegen.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470