Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  2. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
  4. Wie wird ein Antrag gestellt?
  5. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
  6. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
  7. Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
  8. Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
  9. Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
  10. Wie hoch ist die Förderung?
  11. Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
  12. Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
  13. Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
  14. Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
  15. Was beinhalten die beiden Module?
  16. Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
  17. Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
  18. Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
  19. Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
  20. Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
  21. Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
  22. Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
  23. Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
  24. Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
  25. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
  26. Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für förderfähige Leistungen der Module 1 und 2, die innerhalb der Laufzeit durchgeführt werden.
  • Während der Laufzeit des Vorhabens müssen alle Rechnungen vom Zuwendungsempfänger gezahlt werden.
  • Nach Beendigung des Vorhabens und nach abgeschlossener Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausgezahlt.
  • Der maximale Zuschuss beträgt 16.000 Euro.
  • Aus haushaltstechnischen Gründen wird zunächst eine Summe von 6.000 Euro zugesichert. Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten alle Zuwendungsempfänger eine unverbindliche Inaussichtstellung über die restlichen 10.000 Euro.
    Nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen und sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (wovon im Regelfall auszugehen ist), erfolgt im Bedarfsfall eine automatische Aufstockung der Fördersumme auf bis zu 16.000 Euro. Ein zusätzlicher Antrag auf Aufstockung ist nicht nötig.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470