Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  2. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
  4. Wie wird ein Antrag gestellt?
  5. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
  6. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
  7. Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
  8. Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
  9. Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
  10. Wie hoch ist die Förderung?
  11. Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
  12. Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
  13. Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
  14. Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
  15. Was beinhalten die beiden Module?
  16. Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
  17. Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
  18. Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
  19. Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
  20. Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
  21. Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
  22. Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
  23. Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
  24. Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
  25. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
  26. Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?

Der Verwendungsnachweis und Zahlungsanforderung (VN/ZA-Formular), die Belegliste und der Schlussbericht sind elektronisch auszufüllen. Die ausgefüllten PDF/Excel-Dateien müssen anschließend per E-Mail an den Projektträger Jülich gesendet werden.

Zur Abrechnung sind folgende Unterlagen beim Projektträger Jülich vorzulegen:

per E-Mail:

  • Verwendungsnachweis und Zahlungsanforderung (VN/ZA-Formular) elektronisch ausgefüllt per E-Mail und rechtsverbindlich unterschriebenes Original als Scan per E-Mail an wipano-ptj@fz-juelich.de:
  • Belegliste
  • Sachberichtsbogen
  • Im Falle der Durchführung von Modul 2 ist zusätzlich die Kosten-Nutzen-Analyse einzureichen.

Beachten Sie bitte, dass bis zum Abschluss der Abrechnungsprüfung der Zuwendungsempfänger auch gleichzeitig alleiniger Schutzrechtsinhaber sein muss.

Der Nachweis aller Schutzrechtsanmeldungen (z.B. Kopie der Empfangsbestätigung des DPMA/EPA, etc.) kann wahlweise per Post oder per E-Mail an den Projektträger Jülich gesendet werden.

Im Betreff der E-Mail ist unbedingt das Förderkennzeichen (FKZ) mit dem Hinweis „Abrechnung“ zu vermerken. Es dürfen ausschließlich nur die vom Projektträger Jülich zur Verfügung gestellten Vordrucke genutzt werden.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470