Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
- Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
- Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
- Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
- Was beinhalten die beiden Module?
- Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
- Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
- Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
- Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
- Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
- Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
- Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
- Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
- Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
- Wann wird die Förderung ausgezahlt?
- Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?
Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
Der Verwendungsnachweis und Zahlungsanforderung (VN/ZA-Formular), die Belegliste und der Schlussbericht sind elektronisch auszufüllen. Die ausgefüllten PDF/Excel-Dateien müssen anschließend per E-Mail an den Projektträger Jülich gesendet werden.
Zur Abrechnung sind folgende Unterlagen beim Projektträger Jülich vorzulegen:
per E-Mail:
- Verwendungsnachweis und Zahlungsanforderung (VN/ZA-Formular) elektronisch ausgefüllt per E-Mail und rechtsverbindlich unterschriebenes Original als Scan per E-Mail an wipano-ptj@fz-juelich.de:
- Belegliste
- Sachberichtsbogen
- Im Falle der Durchführung von Modul 2 ist zusätzlich die Kosten-Nutzen-Analyse einzureichen.
Beachten Sie bitte, dass bis zum Abschluss der Abrechnungsprüfung der Zuwendungsempfänger auch gleichzeitig alleiniger Schutzrechtsinhaber sein muss.
Der Nachweis aller Schutzrechtsanmeldungen (z.B. Kopie der Empfangsbestätigung des DPMA/EPA, etc.) kann wahlweise per Post oder per E-Mail an den Projektträger Jülich gesendet werden.
Im Betreff der E-Mail ist unbedingt das Förderkennzeichen (FKZ) mit dem Hinweis „Abrechnung“ zu vermerken. Es dürfen ausschließlich nur die vom Projektträger Jülich zur Verfügung gestellten Vordrucke genutzt werden.
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