Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
- Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
- Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
- Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
- Was beinhalten die beiden Module?
- Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
- Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
- Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
- Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
- Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
- Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
- Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
- Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
- Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
- Wann wird die Förderung ausgezahlt?
- Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?
Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- In den letzten drei Jahren vor Antragstellung darf keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durch den Antragsteller erfolgt sein. Zudem darf das antragstellende Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre keine Förderung im Rahmen von WIPANO Patentierung – Unternehmen erhalten haben.
- Eine Mehrfachantragstellung bzw. parallele Förderung mehrerer Vorhaben von einem Unternehmen ist nicht möglich. Eine wiederholte Teilnahme am WIPANO-Programm ist erst drei Jahre nach Abschluss des vorherigen Vorhabens möglich.
- Grundsätzlich darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Vor Laufzeit durch externe Dienstleister (bspw. im Rahmen eines anderen Förderprogramms von EU, Bund oder Land) durchgeführte Stand der Technik- Recherchen und/oder Kosten-Nutzen-Analysen sind jedoch nicht förderschädlich, wenn sie im Rahmen der Antragstellung angegeben und entsprechend nachgewiesen werden. Die durchgeführten Stand der Technik-Recherchen und/oder Kosten-Nutzen-Analysen dürfen nicht älter als sechs Monate sein und müssen sich auf die im Rahmen von WIPANO Patentierung – Unternehmen zu fördernde Erfindung beziehen. Ausgaben für diese bereits durchgeführten Leistungen können nicht geltend gemacht werden.
- Seite empfehlen:
- Druckansicht