Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  2. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
  4. Wie wird ein Antrag gestellt?
  5. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
  6. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
  7. Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
  8. Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
  9. Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
  10. Wie hoch ist die Förderung?
  11. Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
  12. Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
  13. Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
  14. Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
  15. Was beinhalten die beiden Module?
  16. Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
  17. Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
  18. Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
  19. Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
  20. Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
  21. Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
  22. Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
  23. Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
  24. Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
  25. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
  26. Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • In den letzten drei Jahren vor Antragstellung darf keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durch den Antragsteller erfolgt sein. Zudem darf das antragstellende Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre keine Förderung im Rahmen von WIPANO Patentierung – Unternehmen erhalten haben.
  • Eine Mehrfachantragstellung bzw. parallele Förderung mehrerer Vorhaben von einem Unternehmen ist nicht möglich. Eine wiederholte Teilnahme am WIPANO-Programm ist erst drei Jahre nach Abschluss des vorherigen Vorhabens möglich.
  • Grundsätzlich darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Vor Laufzeit durch externe Dienstleister (bspw. im Rahmen eines anderen Förderprogramms von EU, Bund oder Land) durchgeführte Stand der Technik- Recherchen und/oder Kosten-Nutzen-Analysen sind jedoch nicht förderschädlich, wenn sie im Rahmen der Antragstellung angegeben und entsprechend nachgewiesen werden. Die durchgeführten Stand der Technik-Recherchen und/oder Kosten-Nutzen-Analysen dürfen nicht älter als sechs Monate sein und müssen sich auf die im Rahmen von WIPANO Patentierung – Unternehmen zu fördernde Erfindung beziehen. Ausgaben für diese bereits durchgeführten Leistungen können nicht geltend gemacht werden.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470