Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  2. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
  4. Wie wird ein Antrag gestellt?
  5. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
  6. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
  7. Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
  8. Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
  9. Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
  10. Wie hoch ist die Förderung?
  11. Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
  12. Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
  13. Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
  14. Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
  15. Was beinhalten die beiden Module?
  16. Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
  17. Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
  18. Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
  19. Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
  20. Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
  21. Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
  22. Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
  23. Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
  24. Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
  25. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
  26. Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?

  • Die im Rahmen der Leistungspakete geförderten Dienstleistungen sind kostenpflichtig durch einen qualifizierten externen Dienstleister bzw. Patentanwalt (Patent-/Gebrauchsmusteranmeldung) durchzuführen.
  • Eine Durchführung der Dienstleistungen durch den Zuwendungsempfänger selbst ist nicht zulässig. Ebenfalls nicht zulässig ist die Durchführung der Dienstleistungen durch ein mit dem Zuwendungsempfänger verbundenes Unternehmen, sowie deren Inhaber, Gesellschafter und Mitarbeiter.
  • In der Wahl des qualifizierten externen Dienstleisters ist der Zuwendungsempfänger frei. Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der beauftragten Dienstleister.
  • Der qualifizierte externe Dienstleister kann bei der Erstellung der Kosten-Nutzen-Anlayse unterstützt werden: Zuarbeiten des Zuwendungsempfängers für die Erstellung der Kosten-Nutzen-Analyse sind zulässig. Der Dienstleister kann diese Zuarbeit für die Erstellung der Kosten-Nutzen-Analyse nutzen, eine kostenpflichtige/kostenlose Überprüfung der Zuarbeit ist jedoch nicht ausreichend. Der Dienstleister hat zwingend selbst eine kostenpflichtige Analyse/einen kostenpflichtigen Bericht zu erstellen, der auf den Zuarbeiten des Zuwendungsempfängers beruhen kann.
  • Sämtliche förderfähigen Leistungen sind kostenpflichtig durch externe Dienstleister zu erbringen. Kostenlos durchgeführte Leistungen können nicht anerkannt werden.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470