Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
- Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
- Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
- Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
- Was beinhalten die beiden Module?
- Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
- Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
- Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
- Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
- Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
- Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
- Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
- Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
- Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
- Wann wird die Förderung ausgezahlt?
- Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?
Was beinhalten die beiden Module?
Modul 1
Gegenstand der Förderung in Modul 1 ist eine Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie eine Stand-der-Technik-Recherche.
Förderfähige Leistungen:
- Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
- Stand-der-Technik – Recherche (inkl. Prüfung auf Neuheit)
- Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- bzw. Gebrauchsmuster
- Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- bzw. Gebrauchsmuster
- Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z.B. Anmeldestrategie)
Bei einer internationalen Patentanmeldung soll eine Beratung zu den entsprechenden Auslandsschutzrechten und deren Anmeldeerfordernissen erfolgen.
Modul 2
Gegenstand der Förderung in Modul 2 ist eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung gemäß Ziffer 2.1.4
Förderfähige Leistungen:
- Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
- Marken- und Designanmeldungen
- aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
- Prototypen-Bau (keine Eigenleistung)
- Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen, usw.)
- Zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche, usw.)
- Patentrechtsschutzversicherung
- Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung
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