Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
- Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
- Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
- Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
- Was beinhalten die beiden Module?
- Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
- Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
- Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
- Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
- Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
- Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
- Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
- Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
- Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
- Wann wird die Förderung ausgezahlt?
- Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?
Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
Wird im Rahmen der Durchführung von Modul 1 (Beratung, Stand der Technik-Recherche) deutlich, dass eine Weiterführung des Vorhabens nicht sinnvoll erscheint, können die entstandenen Ausgaben aus Modul 1 abgerechnet werden. Dann muss mit den Abrechnungsunterlagen eine entsprechende Erläuterung (Votum) vom externen Dienstleister mitvorgelegt werden. In diesem Fall darf das Modul 2 nicht durchgeführt werden und eventuell entstandene Ausgaben aus Modul 2 können nicht abgerechnet werden.
Eine nochmalige Teilnahme an WIPANO Unternehmen-Patentierung mit einer neuen Erfindung wäre möglich. In diesem Fall kann nach der abschließenden Prüfung durch PtJ ein neuer Antrag, der die entsprechenden Förderrahmenbedingungen erfüllt, eingereicht werden.
- Seite empfehlen:
- Druckansicht