Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  2. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
  4. Wie wird ein Antrag gestellt?
  5. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
  6. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
  7. Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
  8. Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
  9. Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
  10. Wie hoch ist die Förderung?
  11. Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
  12. Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
  13. Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
  14. Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
  15. Was beinhalten die beiden Module?
  16. Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
  17. Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
  18. Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
  19. Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
  20. Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
  21. Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
  22. Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
  23. Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
  24. Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
  25. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
  26. Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

Wie wird ein Antrag gestellt?

  • Der förmliche Förderantrag ist online über das elektronische Formular-System „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) einzureichen.
  • Zur Authentifizierung des Antrags soll in der Regel ab sofort das easy-Online-TAN-Verfahren genutzt werden. Dabei wird die Authentizität des Antrags mittels einer per E-Mail gesendeten TAN verifiziert. Die obligatorische KMU-Erklärung muss ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben als Anlage zum Antrag über easy-Online eingereicht werden.
  • Der aktuelle Handelsregisterauszug* (nicht älter als ein Jahr) ist ebenfalls als Anlage zum Antrag über easy-Online einzureichen. Alternativ kann er unter Bezugnahme auf die Online-Kennung des Antrags an wipano-ptj@fz-juelich.de gesendet werden.
  • Alternativ zur Authentifizierung mittels TAN können Sie den rechtsverbindlich unterschriebenen Originalantrag mit allen beschriebenen Anlagen einscannen und an wipano-ptj@fz-juelich.de senden.
  • Rechtsverbindlich unterschriebene Originalunterlagen verbleiben bei dem Antragsteller.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Dabei ist auf die Vollständigkeit der geforderten Anlagen zum Antrag und auf die Rechtsverbindlichkeit der Unterschriften zu achten.

Bitte berücksichtigen Sie beim Erstellen des Antrags, dass der gewünschte Beginn des Vorhabens mindestens einen Monat später festgelegt wird. Sofern sich bei der Prüfung des Antrages auf Förderung Nachfragen und/oder Nachforderungen ergeben, wird ggf. ein neuer Laufzeitbeginn abgestimmt.

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* Bei Kommanditgesellschaften, deren persönlich und unbegrenzt haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG), wird zur Nachvollziehbarkeit der Vertretungsberechtigung zusätzlich der Handelsregisterauszug der GmbH benötigt.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470