Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  2. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
  4. Wie wird ein Antrag gestellt?
  5. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
  6. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
  7. Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
  8. Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
  9. Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
  10. Wie hoch ist die Förderung?
  11. Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
  12. Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
  13. Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
  14. Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
  15. Was beinhalten die beiden Module?
  16. Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
  17. Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
  18. Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
  19. Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
  20. Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
  21. Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
  22. Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
  23. Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
  24. Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
  25. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
  26. Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?

Alle Unternehmen:

Die Erklärung des Antragstellers zur Einstufung als KMU im Sinne des Anhang I der Verordnung (EU) 651/2014 (Anlage zum Antrag)

Sofern vor Laufzeit eine externe Stand der Technik-Recherche und/oder Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt wurde, ist dem Antrag ein Nachweis darüber beizufügen. Eine solche Recherche bzw. Analyse darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein und muss sich auf die im Rahmen von WIPANO Patentierung – Unternehmen zu fördernde Erfindung beziehen.

Einzelunternehmen:

Dem Antrag ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung (nicht älter als ein Jahr) beizufügen.
Wird das Unternehmen neu gegründet, muss das Gewerbe spätestens am Tag vor der Antragstellung an- oder umgemeldet worden sein.

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen:

Dem Antrag ist ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr) beizufügen. Bei Kommanditgesellschaften, deren persönlich und unbegrenzt haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG), wird zur Nachvollziehbarkeit der Vertretungsberechtigung zusätzlich der Handelsregisterauszug der GmbH benötigt.

Bei Neugründungen muss spätestens am Tag vor der Antragstellung der Gesellschaftsvertrag in der jeweils gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Form geschlossen worden sein. In diesem Fall sind der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag in Kopie, der Namen und die Anschrift des Notars sowie die Urkundenrollennummer zusätzlich einzureichen.

Handwerksbetriebe:

Dem Antrag ist die Eintragung in die Handwerksrolle beizufügen.

Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):

Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Antrag von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen oder eine Einzelvertretungsvollmacht beizufügen. Die Vollmacht kann auch durch einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag nachgewiesen werden. Zudem ist für jeden Gesellschafter eine aktuelle Gewerbeanmeldung (nicht älter als ein Jahr) vorzulegen oder alternativ die Gewerbeanmeldung der GbR. Mindestens ein Gesellschafter muss die Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470