Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung

Wie wird ein Antrag gestellt?

Es sind Einzelanträge oder im Falle eines Verbundes ein Verbundantrag auf Ausgabenbasis (AZA) zu stellen.

Für die Festbetragsfinanzierung (LP 1-3 / LP 5-6) und die Anteilsfinanzierung (LP 4) ist jeweils ein gesonderter Antrag erforderlich.

Die Förderanträge sind in elektronischer und schriftlicher Form in deutscher Sprache einzureichen.

Zur Erstellung der Förderanträge ist das Elektronische Formular-System
„easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Dort finden Sie unter „BMWi“ die Fördermaßnahme „WIPANO“ und den auszuwählenden Förderbereich „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung – Einzelantrag / Verbundantrag sowie „Öffentliche Forschung – Patentierungshilfen“.

Dabei ist auf die Vollständigkeit der geforderten Anlagen zum Antrag, Stempel des Antragstellers und die Rechtverbindlichkeit der Unterschriften zu achten.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen finden Sie unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank – BMWi.

Es ist eine laufende Antragstellung möglich.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470