Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Was ist bei der Kalkulation zu beachten?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wo reiche ich die schriftliche Version des Antrags ein?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung für das Leistungspaket LP 4 (Anteilsfinanzierung Patentierungshilfen) einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
Eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung für den Antrag zu den Leistungspaketen LP 1 bis LP 3, LP 5 und LP 6 (Festbetragsfinanzierung) und den Antrag zum LP 4 - Patentierungshilfen (Anteilsfinanzierung), in der sowohl die Kalkulation der Leistungspakete als auch der Patentierungshilfen nachvollziehbar dargestellt wird, ist zulässig.
Das erforderliche Konzept zur weiteren Optimierung der Verwertung von Erfindungen aus Hochschulen kann separat oder als Bestandteil der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden.
Für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung gelten die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis - AZA“ (zu finden im Formularschrank des BMWi als Vordruck Nr. 0027.
Bitte beachten Sie die unter AZA 5 (Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung) und AZA 6
(Pkt. 1. Vorhabenbeschreibung I. - VI.) gegebenen Hinweise. In der Vorhabenbeschreibung ist auch die Notwendigkeit für die Förderung dieses Vorhabens zu begründen.
Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist in der „Ergänzenden Anlage zum Antrag“ anzugeben.
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