Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung

Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?

Die Zuwendung wird als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) gewährt.

Die Förderung der Ausgaben für die Dienstleistungspakte LP 1 – LP 3 sowie LP 5 und LP 6 erfolgt durch feste Zuschüsse (Festbetragsfinanzierung) entsprechend der Übersicht unter Punkt 2.1.2.3 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung.

Die Förderung der Ausgaben für Schutzrechtsanmeldungen (LP 4) erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von 35%. Für LP 4 und LP 6 kann, sofern vorher keine Verwertung erfolgt ist, für max. 10 Jahre nach Anmeldedatum des Schutzrechts eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470