Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Was ist bei der Kalkulation zu beachten?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wo reiche ich die schriftliche Version des Antrags ein?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung für das Leistungspaket LP 4 (Anteilsfinanzierung Patentierungshilfen) einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
Die Zuwendung wird als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) gewährt.
Die Förderung der Ausgaben für die Dienstleistungspakte LP 1 – LP 3 sowie LP 5 und LP 6 erfolgt durch feste Zuschüsse (Festbetragsfinanzierung) entsprechend der Übersicht unter Punkt 2.1.2.3 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung.
Die Förderung der Ausgaben für Schutzrechtsanmeldungen (LP 4) erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von 35%. Für LP 4 und LP 6 kann, sofern vorher keine Verwertung erfolgt ist, für max. 10 Jahre nach Anmeldedatum des Schutzrechts eine Förderung in Anspruch genommen werden.
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