Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Was ist bei der Kalkulation zu beachten?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wo reiche ich die schriftliche Version des Antrags ein?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung für das Leistungspaket LP 4 (Anteilsfinanzierung Patentierungshilfen) einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/Förderhöhe?
Sollte der prozentuale Anteil der/s geförderten öffentlichen Schutzrechtsinhaber/s an der betreffenden Schutzrechtsanmeldung zwar 50% oder mehr, aber geringer als 100 % sein, reduzieren sich die jeweiligen Zuschüsse für die Dienstleistungspakete LP 5 und LP 6 auf 50%.
Für das Leistungspaket LP 4 reduziert sich in diesem Fall die Bemessungsgrundlage für die zuwendungsfähigen Ausgaben auf eine Höhe, die dem prozentualen Schutzrechtsanteil entspricht.
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