Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Was ist bei der Kalkulation zu beachten?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wo reiche ich die schriftliche Version des Antrags ein?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung für das Leistungspaket LP 4 (Anteilsfinanzierung Patentierungshilfen) einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung des Antragstellers im Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster.
Die zuschussfähigen/ förderfähigen Leistungen/ Ausgaben der einzelnen Leistungspakete LP 1 bis LP 6 sind in der Übersicht in der aktuellen Förderrichtlinie WIPANO unter Punkt 2 Patentierung und Verwertung / 2.1 Patentierung / 2.1.1 Gegenstand der Förderung dargestellt.
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