Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Antragsteller, im Falle eines Verbundes auch jeder Verbundpartner, müssen über eine intern implementierte Strategie zum Umgang mit und zur Verwertung von ihrem Geistigen Eigentum verfügen.

Für Antragsteller, die nicht im Rahmen von WIPANO 2016-2019 gefördert wurden:
Hinweise zu Mindestanforderungen an die Strategie finden Sie hier.

Da die Leistungspakete aufeinander aufbauen, müssen sie nacheinander durchgeführt werden. Deshalb kann eine Förderung nur gewährt werden, wenn je Erfindungsfall mit LP 1 begonnen wird. Ab LP 2 sind die Leistungen zwingend durch einen externen Dienstleister zu erbringen.

Entsprechend der Ergebnisse der einzelnen LP, besteht die Möglichkeit die Erfindung nicht weiter zu verfolgen und damit die nachfolgenden LP nicht mehr in Anspruch zu nehmen (bspw. Abbruch nach LP 1 bei negativer Neuheitsrecherche).

Die Antragstellung muss für den nicht-wirtschaftlichen Bereich erfolgen (s. „Ergänzende Anlage zum Antrag“).

Der prozentuale Anteil der/s geförderten öffentlichen Schutzrechtsinhaber/s an der betreffenden Schutzrechtsanmeldung muss mindestens 50 % betragen.

Wenn eine Übertragung der Rechte der geförderten Einrichtung an einer Erfindung/Schutzrecht an eine nicht geförderte Einrichtung/Unternehmen oder der Verwertungsweg der Erfindung bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung (Datum des Zuwendungsbescheides) durch eine vertraglich fixierte Regelung exklusiv vorgegeben ist, ist die Förderfähigkeit nicht gegeben.

FuE-Ergebnisse und Erfindungen sowie Schutzrechte, die außerhalb oder ohne Förderung des Bundes im Rahmen von „SIGNO (2010-2015) “ oder „WIPANO (2016-2019)“ bewertet, durch die Einrichtung in Anspruch genommen und/oder schutzrechtlich gesichert wurden, sind im Rahmen von „WIPANO (2020-2023)“ nicht förderfähig.

Schutzrechtsprozesse, die im Rahmen von „WIPANO (2016-2019)“ gefördert wurden, können je nach Entwicklungsstand mit darauf aufbauenden Leistungspaketen gefördert werden.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470