Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

Dem Förderantrag sind grundsätzlich und im Falle eines Verbundes für jede Einrichtung folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vorhabenbeschreibung,
  • die in der Einrichtung implementierte Strategie zum Umgang mit und Verwertung von Geistigem Eigentum, ggf. auch die nach außen kommunizierte Strategie (Print, Internet),
  • Konzept zur weiteren Optimierung der Verwertung von Erfindungen aus Hochschulen aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen (kann auch Bestandteil der Vorhabenbeschreibung sein),
  • „Ergänzende Anlage zum Antrag“ u.a. mit der Herleitung der Kalkulation.