Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Was ist bei der Kalkulation zu beachten?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wo reiche ich die schriftliche Version des Antrags ein?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung für das Leistungspaket LP 4 (Anteilsfinanzierung Patentierungshilfen) einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
Dem Förderantrag sind grundsätzlich und im Falle eines Verbundes für jede Einrichtung folgende Unterlagen beizufügen:
- Vorhabenbeschreibung,
- die in der Einrichtung implementierte Strategie zum Umgang mit und Verwertung von Geistigem Eigentum, ggf. auch die nach außen kommunizierte Strategie (Print, Internet),
- Konzept zur weiteren Optimierung der Verwertung von Erfindungen aus Hochschulen aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen (kann auch Bestandteil der Vorhabenbeschreibung sein),
- „Ergänzende Anlage zum Antrag“ u.a. mit der Herleitung der Kalkulation.
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