Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Die Förderung der Leistungspakete LP 3 bis LP 5 setzt eine Bewertung des jeweils vorangegangenen Leistungspaketes durch den externen Dienstleister mit einer Empfehlung an den Auftraggeber voraus.

Schutzrechte, die exklusiv verwertet wurden, zählen ab dem Zeitpunkt ihrer Verwertung nicht mehr zum Schutzrechtsportfolio. Als Verwertung gelten auch der Abschluss von Optionsverträgen und das Einbringen des Schutzrechtes in eine Ausgründung/ Startup.

Schutzrechte, die nicht exklusiv verwertet wurden (bspw. Vergabe einer nicht exklusiven Lizenz für Australien / Neuseeland) können weiterhin als Ausgaben in WIPANO geltend gemacht werden (i.d.R. LP 4 und LP 6) wenn der Verwertungsauftrag durch einen externen Dienstleister fortgeführt wird.

Fällt ein verwertetes Schutzrecht aus irgendeinem Grund wieder an die Einrichtung zurück, kann ab diesem Zeitpunkt (keine rückwirkend entstandenen Ausgaben) die WIPANO-Förderung wieder greifen, sofern hierfür ein Verwertungsauftrag an einen externen Dienstleister erteilt wurde.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
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