Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Was ist bei der Kalkulation zu beachten?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wo reiche ich die schriftliche Version des Antrags ein?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung für das Leistungspaket LP 4 (Anteilsfinanzierung Patentierungshilfen) einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Was ist bei der Kalkulation zu beachten?
Die Kalkulation muss plausibel im Vergleich zu den Aktivitäten der bisherigen WIPANO-Förderphasen 2016-2019 sein. Grundlage sind die Aktivitäten der Jahre 2016 bis 2019 (bearbeitete Erfindungsmeldungen, Patentanmeldungen und -erteilungen, bestehendes Patentportfolio etc.).
Für Einrichtungen, die in der Vergangenheit nicht über WIPANO gefördert wurden, muss die Kalkulation ebenfalls dem Durchschnitt der letzten 4 Jahre entsprechen und nachvollziehbar belegt werden.
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